Das Führen von Hunden während der Brut- und Setzzeit

Die Gemeindeverwaltung Bischofsheim weist darauf hin, dass vom 15. März bis zum 30. Juni die Brut- und Setzzeit gilt. Hiermit verbunden ist der Appell an alle Hundehalter, Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen zu lassen, damit es zu keiner Beeinträchtigung von Wildtieren kommt.

In dieser Zeit brüten viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe auf Wiesen und Weiden, an Wegesrändern, in Hecken und Gebüschen. Rehe sind trächtig und bringen ihre Jungen zur Welt. Deshalb sind in dieser Zeit Wildtiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit sehr eingeschränkt.

Hunde können zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden, wenn sie unkontrolliert herumlaufen. Nur durch Berührung eines Jungtieres, das noch keinen Eigengeruch hat, werden diese oft von den Elterntieren verstoßen. Bodenbrüter können von ihren Nestern vertrieben werden und hinterlassen ihre Eier oder Küken ungeschützt. Deshalb sollen Halter sicherstellen, dass sie ihre Hunde unter Kontrolle haben und anleinen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt unter der Rufnummer 06144 / 404-28 (Jens Rübeling) oder per Email an ordnungsamt(at)bischofsheim.de.