Bischofsheimer Fastnachtsumzug

Bischofsheimer Fastnachtsumzug am 8.2.2026: Zugstrecke, Sperrungen und innerörtliche Umleitungsstrecke

Pressemitteilung der Gemeinde Bischofsheim

Am Sonntag, 8.2.2026, führt der Bischofsheimer Carneval-Verein (BCV) wieder seinen traditionellen Fastnachtsumzug durch den Ortsbereich von Bischofsheim.

Der Kommandeursempfang des BCV findet um 12.33 Uhr am Seniorenpark statt. Dort werden die Gesetze der Bischofsheimer Fastnacht verlesen.

Der Start des Umzuges wird um 13.33 Uhr am Bürgerhaus sein. Die Aufstellung erfolgt in der Schulstraße sowie der Straße Im Attich bis hin zur Straße Am Alten Gerauer Weg und bewegt sich von dort über die Straße Im Attich zur Darmstädter Straße, in die Frankfurter Straße und über die Schulstraße zurück zum Bürgerhaus.

Für einen ordnungsgemäßen Ablauf sorgt der Zugmarschall des BCV. Das Ordnungsamt der Gemeinde Bischofsheim wird zusammen mit dem Bauhof straßenverkehrsrechtliche Sperrungen ab 12.00 Uhr vornehmen. Eine Ortsdurchfahrt von Bischofsheim über die Darmstädter Straße, Frankfurter Straße und Schulstraße ist ab 12.00 Uhr und während des Umzuges nicht möglich. Die innerörtliche Umleitungsstrecke erfolgt über die Berliner Straße, Königsberger Straße, Ringstraße, Römerstraße, Am Flurgraben zur Mainzer Straße und zurück. Bitte der ausgeschilderten Umleitung folgen!

Aus Sicherheitsgründen werden folgende Halteverbote angeordnet:

  • entlang der Königsberger und Berliner Straße (einseitig), in der Römerstraße zwischen Rheinstraße und Ginsheimer Straße (beidseitig) sowie in der Untergasse
  • entlang der kompletten Aufstellfläche (Im Attich, Schulstraße zwischen Darmstädter Straße und Im Attich sowie Am Alten Gerauer Weg zwischen Im Attich und Beethovenstraße)
  • entlang der kompletten Zugstrecke

Aus Sicherheitsgründen wird das Parken entlang der L3482 zwischen Friedhof und dem Gewerbegebiet „Am Schindberg“ sowie in allen Grünflächen der Gemeinde Bischofsheim nicht geduldet. Die Ordnungsbehörde weist im Vorfeld darauf hin, dass rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge in diesen Bereichen abgeschleppt werden.

Die Zufahrt im östlichen Bereich der Schulstraße zwischen Hochheimer Straße und Hans-Dorr-Allee ist während der Sperrung ausschließlich für Bewohner möglich. Dies wird durch die Ordnungskräfte kontrolliert.

Ferner bittet das Ordnungsamt darum den gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen und rät dringend von einer Anreise mit dem Auto ab. Grund dafür ist, dass in Bischofsheim nur eine sehr geringe Anzahl an Parkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum vorhanden ist. Sollte die Anfahrt mit dem Auto dennoch dringend notwendig sein, kann der ausgeschilderte Park and Ride Parkplatz neben der B43/Bahnhof kostenpflichtig genutzt werden.

Während des Fastnachtsumzuges können erhebliche Behinderungen des Linienbusverkehrs auftreten. Bitte hierzu die Veröffentlichungen der Mainzer Mobilität und der LNVG beachten!