Bewohnerparkzonen in Bischofsheim: Parkhöchstdauer von Wohnwagen und Anhängern beträgt vier Tage

Das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung Bischofsheim weist nachdrücklich darauf hin, dass das Parken von Wohnwagen und Anhängern in den Bewohnerparkzonen von Bischofsheim vier Tage gestattet ist. Nach dem Ablauf dieser viertägigen Frist, wird das Abstellen als Ordnungswidrigkeit mit einem entsprechenden Verwarngeld nach §13 StVO geahndet.