Pressemitteilung der Gemeinde Bischofsheim
Die Gemeinde Bischofsheim weist darauf hin, dass vom 1. März bis zum 30. September die Brut- und Setzzeit der heimischen Wildtiere andauert. Viele Vogelarten ziehen ihre Jungen groß, Rehkitze kommen zur Welt und zahlreiche Tiere nutzen Hecken, Bäume und Wiesen als geschützte Rückzugsorte. In dieser Zeit sind die Wildtiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit sehr eingeschränkt.
Die Gemeindeverwaltung appelliert deshalb an alle Hundehalter ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen zu lassen, damit es zu keiner Beeinträchtigung von Wildtieren kommt. Besonders im Mainvorland, am Silbersee sowie im Wüsten Forst sollten Hundehalter ihre Tiere in jedem Fall anleinen.
Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in diesem Zeitraum grundsätzlich nicht gerodet oder stark zurückgeschnitten werden – das gilt auch für Privatgärten. So werden Nester sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützt. Schonende Pflege- und Formschnitte sind erlaubt – sofern keine Nester oder Wildtiere beeinträchtigt werden.
Bei Fragen hilft das Ordnungsamt unter der Rufnummer 06144-404-212 oder per E-Mail (ordnungsamt(at)bischofsheim.de) weiter.




