Aktualisierter Fragen- und Antwortkatalog zu den Kleingärten im Mainvorland

Im Jahr 2019 sorgte die Gemeindeverwaltung Bischofsheim für die Legalisierung der Kleingärten im Mainvorland. Die lang bestehenden Anlagen mit dazugehörigen Gartenlauben, galten zuvor als illegal, da für sie nie Planungsrecht geschaffen wurde. Die stillschweigende Duldung musste beendet werden, weil das Vorland von Flüssen als Retentionsraum für Hochwasser eine immer wichtigere Rolle spielt.

Mit der Bekanntmachung des Bebauungsplans wurde der planungsrechtliche Legalisierungsprozess abgeschlossen, sodass für die Besitzer und Pächter der Kleingärten seit 2019 Rechtssicherheit besteht und ein Bauantrag gestellt werden kann. Allerdings gibt es Auflagen bezüglich der darauf befindlichen Gebäude, Umfriedungen und Swimmingpools, die ein Handeln des Eigentümers und/oder Pächters erfordern. Die Gemeindeverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dazu die neusten Infos auf der Startseite der Homepage der Gemeinde (www.bischofsheim.de) unter dem Stichwort „Kleingartenanlage Mainvorland zu finden sind. Aktualisiert wurde der umfangreiche Fragen- und Antwortkatalog zu diesem Thema, der den Betroffenen weiterhelfen soll.

Dazu Bürgermeister Ingo Kalweit: „Wir erweitern den Katalog immer wieder, sodass es sich lohnt immer mal wieder reinzuschauen. Es ist gelungen viele kritische Punkte im Sinne der Kleingärtner aufzulösen. Dies ist mein Anspruch als Bürgermeister und hierbei weiß ich das Team des Bauamts an meiner Seite.“

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung der Gemeinde Bischofsheim, Sabine Starck, Telefon: 06144-40422 oder E-Mail: s.starck(at)bischofsheim.de.