Informationen zu den Kommunalwahlen und der Ausländerbeiratswahl 2021

 

Am 14. März 2021 finden in Hessen Kommunalwahlen statt. In Bischofsheim wird neben der Gemeindevertretung und dem Ausländerbeirat auch der Kreistag des Landkreises Groß-Gerau gewählt.

Mit dieser Seite möchten wir Sie schon im Vorfeld der Wahl umfangreich informieren und eventuell auftauchende Fragen beantworten.

 

Für die Wahl zur Gemeindevertretung, zum Ausländerbeirat und zum Kreistag haben Sie jeweils so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Für die anstehende Wahl der Gemeindevertretung haben Sie demnach 31 Stimmen, für die Wahl des Ausländerbeirats haben Sie 9 Stimmen und für die Wahl des Kreistags 71 Stimmen. Für welches Gremium Sie wahlberechtigt sind, können Sie aus der Wahlbenachrichtigung ersehen.

Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man "Panaschieren" (da für die Ausländerbeiratswahl nur ein Wahlvorschlag vorliegt, entfällt hier diese Möglichkeit).

Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man "Kumulieren". Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.

Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen (da für die Ausländerbeiratswahl nur ein Wahlvorschlag vorliegt, entfällt hier diese Möglichkeit). Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung der Bewerberinnen und Bewerber Ihrer Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten. Sind danach noch nicht alle Stimmen aufgeteilt, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis all Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.

Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen (da für die Ausländerbeiratswahl nur ein Wahlvorschlag vorliegt, entfällt hier diese Möglichkeit). Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen in der angekreuzten Liste verteilt werden. Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jeder, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält – bis all Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.

Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen aus dieser Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Stimmen aus Ihrem Kontingent erhalten.

Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Ihnen zustehen. Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an. Und geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe sogar insgesamt ungültig ist

 

Wenn Sie noch allgemeine Fragen zum Kommunalwahlrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unserer Gemeinde.

 

Falls Sie per Briefwahl Ihre Stimmen abgeben möchten, erhalten Sie hier weitere Informationen!

 

Falls Sie sich schon einmal informieren wollen, können Sie hier die Musterstimmzettel für die Wahl zur Gemeindevertretung oder der Wahl zum Ausländerbeirat am 14. März 2021 einsehen!

 

Hier finden Sie weitere Informationen des Landes Hessen zu den Kommunalwahlen und den Ausländerbeiratswahlen!

 

Die vorläufigen Bischofsheimer Endergebnisse der Kommunalwahlen und der Ausländerbeiratswahl können Sie hier abrufen!

 

Ergebnisse von vorangegangenen Bischofsheimer Wahlen finden Sie hier.