Straßenverkehrsordnung
Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin
Ilka Kümpel - i.kuempel@bischofsheim.de - 06144 404-231 - Raum 21.2
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein Bundesgesetz (einheitliche Verfahrensweise in allen Bundesländern und in allen Kommunen); sie regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Für die Landes-, Kreis, u. Gemeindestraßen in Bischofsheim ist die hiesige Straßenverkehrsbehörde im Rathaus zuständig. Für die Anordnung und Anbringung von Verkehrszeichen (Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Zusatzschilder und Fahrbahnmarkierungen) sind neben der StVO weitere Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen zu beachten. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.
Darüber hinaus sind auch Versammlungen, Demonstrationen, Umzüge, Straßensperrungen, Baustellen etc. genehmigungspflichtig und rechtzeitig - mindestens 14 Tage vorher dem geplanten Termin - bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Bei allen Fragen zu Beschilderungen etc. wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Ordnungsverwaltung - Straßenverkehrsbehörde.