Schrottfahrzeuge, abgemeldete Kraftfahrzeuge

Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Ihre AnsprechpartnerInnen

Es wird immer wieder festgestellt, dass nicht mehr zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehrsraum abgestellt werden. Da hier kein Versicherungsschutz besteht, kann es sich auch nicht um „Parken“ im herkömmlichen Sinne handeln, da dieser Begriff fest mit einem angemeldeten Fahrzeug gekoppelt ist. Es handelt sich letztlich um eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenverkehrsraums, die rechtlich aber nicht genehmigt werden kann. Der Fahrzeughalter muss daher nicht nur damit rechnen, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, sondern auch mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens.