Die Dienststellen der Gemeinde Bischofsheim bleiben ab Montag, 23.12. bis einschließlich Montag, 30.12.2024, geschlossen. Ab Donnerstag, 02.01.2025, sind alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung Bischofsheim zu den gewohnten Zeiten wieder erreichbar.

Plakatierungserlaubnisse

Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 404-210

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Ihre Ansprechparterinnen

Anke Harth - a.harth@bischofsheim.de - 06144 404-212 - Raum 21.8

Helga Eckert - h.eckert@bischofsheim.de - 06144 404-213 - Raum 21.8

Nach den Bestimmungen der Satzung über Sondernutzungen in Bischofsheim ist das Aufstellen von Plakatständern im öffentlichen Verkehrsbereich erlaubnispflichtig. Die Erteilung der Erlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen des Bürgermeisters der Gemeinde Bischofsheim und wird mit bestimmten Auflagen erteilt.

Zum Antragsformular gelangen Sie hier.