Auskünfte aus dem Gewerberegister
Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Für den Bürgerservice: Besuchstermine müssen unter der Telefonnummer 06144 404 - 240 vereinbart werden!
Ihre Ansprechpartnerinnen
Helga Eckert - H.Eckert@bischofsheim.de - 06144 404-213
Lena Press - L.Press@bischofsheim.de - 06144 404-211
Allgemein Gewerbe - gewerbe@bischofsheim.de
Bei dem Vorliegen und Glaubhaftmachung (in schriftlicher Form) eines berechtigten bzw. eines rechtlichen Interesses an der Übermittlung von Daten aus dem Gewerberegister sowie dem schlüssigen schriftlichen Vortrag des Auskunftsbegehrenden kann beim Gewerbeamt eine Auskunft aus dem Gewerberegister beantragt werden. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung von Daten besteht nicht. Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen des Gewerbeamtes.
Die Verwaltungsgebühr für eine Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 15,00 Euro.