Die Dienststellen der Gemeinde Bischofsheim bleiben ab Montag, 23.12. bis einschließlich Montag, 30.12.2024, geschlossen. Ab Donnerstag, 02.01.2025, sind alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung Bischofsheim zu den gewohnten Zeiten wieder erreichbar.

Gewerbean-/ -ab- oder -ummeldung

Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Für den Bürgerservice: Besuchstermine müssen unter der Telefonnummer 06144 404 - 240 vereinbart werden!

Ihre Ansprechpartnerinnen

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies dem hiesigen Gewerbeamt gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird oder der Betrieb aufgegeben wird. Die nach der Gewerbeordnung vorgeschriebene Anzeige beim Gewerbeamt dient dem Zweck, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.

Für die jeweiligen Anzeigen beim Gewerbeamt sind gesetzlich vorgeschriebene Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke können hier heruntergeladen werden. Diese sind vollständig und gut lesbar auszufüllen und zu unterschreiben.

Notwendige Unterlagen:
vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vordruck, gültiger Personalausweis, bei ausländischen Staatsangehörigen die Aufenthaltserlaubnis

Gebühr:
Die An-, Ab- und Ummeldung kostet 28,00 EUR und die Empfangsbescheinigung 8,00 EUR.

Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz

Unterrichtung nach § 12 Abs. 4 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG)

Hinweise