Gewerbean-/ -ab- oder -ummeldung
Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Für den Bürgerservice: Besuchstermine müssen unter der Telefonnummer 06144 404 -123 vereinbart werden!
Ihre Ansprechpartnerinnen
Helga Eckert - H.Eckert@bischofsheim.de - 06144 404-213
Lena Press - L.Press@bischofsheim.de - 06144 404-211
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies dem hiesigen Gewerbeamt gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird oder der Betrieb aufgegeben wird. Die nach der Gewerbeordnung vorgeschriebene Anzeige beim Gewerbeamt dient dem Zweck, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.
Für die jeweiligen Anzeigen beim Gewerbeamt sind gesetzlich vorgeschriebene Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke können hier heruntergeladen werden. Diese sind vollständig und gut lesbar auszufüllen und zu unterschreiben.
Notwendige Unterlagen:
vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vordruck, gültiger Personalausweis, bei ausländischen Staatsangehörigen die Aufenthaltserlaubnis
Gebühr:
Die An-, Ab- und Ummeldung kostet 28,00 EUR und die Empfangsbescheinigung 8,00 EUR.
Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz
Unterrichtung nach § 12 Abs. 4 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG)
Hinweise