Gaststättenbetrieb (vorübergehend)
Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Für den Bürgerservice: Besuchstermine müssen unter der Telefonnummer 06144 404 -123 vereinbart werden!
Ihre Ansprechpartnerin
Lena Press - L.Press@bischofsheim.de - 06144 404-211
Am 01.05.2012 ist das Hessische Gaststättengesetz (HGastG) in Kraft getreten. Anstelle der bisherigen "Gestattung" tritt zukünftig gemäß § 6 HGastG nur noch eine Anzeigepflicht des vorübergehend betriebenen Gaststättengewerbes. Diese Anzeige ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde zu erstatten. Diese Frist ist zwingend einzuhalten. Die Anzeigen werden von der Gemeinde Bischofsheim an die untere Bauaufsichtsbehörde (Kreisbauamt), Lebensmittelüberwachungsbehörde (Veterinäramt Groß-Gerau), Finanzamt Groß-Gerau und die Polizeistation Bischofsheim übermittelt. Im Gegensatz zur früheren Gestattung ist die neue Anzeige gemäß § 6 HGastG auch bei Abgabe von alkoholfreien Getränken und Speisen erforderlich. Wir bitten den Antrag vollständig auszufüllen. Wichtig für die empfangsberechtigten Stellen ist auch die Zahl der erwarteten Besucher. Werden Anzeigen unterlassen oder nicht rechtzeitig erstattet, liegt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 12 HGastG vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hier können Sie sich das Meldeformular herunterladen.
Gebühren:
Für den ersten Tag der Anzeige 15,00 € und je weiterer Tag 5,00 €.