Sondernutzungserlaubnisse

Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Ihre Ansprechpartnerinnen

Ilka Kümpel - i.kuempel@bischofsheim.de - 06144 404-231 - Raum 21.2

Anke Harth - a.harth@bischofsheim.de - 06144 404-212 - Raum 21.8

Wird eine öffentliche Fläche auf Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen über den Gemeingebrauch hinaus genutzt, ist rechtzeitig vorher bei der Ordnungsverwaltung -Straßenverkehrsbehörde- die Erlaubnis einzuholen (z.B. Gerüstaufstellung, Baumateriallagerung). Die Erteilung der Erlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen des Bürgermeisters der Gemeinde Bischofsheim und wird mit Auflagen an den Nutzer erteilt. Die Auflagen und Gebühren richten sich jeweils nach Art und Umfang der Sondernutzung.