Parkausweis für Schwerbehinderte
Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Ihre Ansprechpartnerinnen
Helga Eckert - h.eckert@bischofsheim.de - 06144 404-213 - Raum 21.8
Anke Harth - a.harth@bischofsheim.de - 06144 404-212 - Raum 21.8
Auf Antrag stellt die hiesige Straßenverkehrsbehörde Schwerbehinderten mit den Merkmalen „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder „Bi“ (blind) einen Parkausweis für Schwerbehinderte aus.
Dieser Ausweis berechtigt unter anderem zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol. Er ist personenbezogen und kann nur vom Behinderten selbst oder in dessen Beisein genutzt werden
Es fallen keine Gebühren an.