Die Dienststellen der Gemeinde Bischofsheim bleiben ab Montag, 23.12. bis einschließlich Montag, 30.12.2024, geschlossen. Ab Donnerstag, 02.01.2025, sind alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung Bischofsheim zu den gewohnten Zeiten wieder erreichbar.

Parkausweis für Schwerbehinderte

Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 404-210

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Ihre Ansprechpartnerinnen

Helga Eckert - h.eckert@bischofsheim.de - 06144 404-213 - Raum 21.8

Anke Harth - a.harth@bischofsheim.de - 06144 404-212 - Raum 21.8

Auf Antrag stellt die hiesige Straßenverkehrsbehörde Schwerbehinderten mit den Merkmalen „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder „Bi“ (blind) einen Parkausweis für Schwerbehinderte aus.

Dieser Ausweis berechtigt unter anderem zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol. Er ist personenbezogen und kann nur vom Behinderten selbst oder in dessen Beisein genutzt werden

Es fallen keine Gebühren an.