Fundsachen
Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Ihre Ansprechpartnerinnen
Helga Eckert - h.eckert@bischofsheim.de - 06144 404-213 - Raum 21.8
Anke Harth - a.harth@bischofsheim.de - 06144 404-212 - Raum 21.8
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Sache zunächst beim Fundamt anzuzeigen bzw. abzuliefern. Ist die Sache nicht mehr als 5,00 EUR wert, so bedarf es keiner Meldung oder Abgabe beim Fundamt. Verlorene Schlüssel werden jedoch vom Fundamt angenommen und verwahrt.
Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes beim Fundamt erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht beim Fundamt angemeldet hat.