Wohnsitz anmelden

Einwohner- und Meldewesen

Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 404-123
E-Mail: buergerservice@bischofsheim.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.

Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe

Hier geht es zur Online-Terminvergabe für Ihren Besuch des Bürgerservices. Achtung: Wer seinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten ihn abzusagen!.

Seit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit treten Regelungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern bei einem Wohnungswechsel zu beachten sind.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Für den Anmeldevorgang ist eine Wohnungsgeberbescheinigung (siehe untenstehender Link) erforderlich. Kommen Wohnungsgeber ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.

Welche Unterlagen werden bei der Anmeldung benötigt?

  • Ausweisdokumente aller Personen
  • Geburtsurkunden
  • Reisepass (falls vorhanden, hier wird der neue Wohnort eingetragen)
  • Wohnungsgeberbestätigung im Original (das Formular zum Herunterladen bzw. ist beim Bürgerservice erhältlich)


Erforderlichenfalls darüber hinaus:

  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners
  • Bei Kindern: ggfs. Sorgerechtsnachweise und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht


Zusätzlich bei ausländischen Urkunden:

  • Eine beglaubigte oder von einem beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung.
  • Sowohl Urkunde als auch Übersetzung sind im Original vorzulegen
  • Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente nötig werden.

Bei Zuzug aus dem Ausland ist die Anwesenheit aller zuziehenden Personen im Bürgerbüro erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen. Adressenänderungen auf dem Fahrzeugschein sind nur im Zulassungsbereich aus dem Kreis Groß-Gerau möglich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ihrer Meldepflicht müssen Sie innerhalb der Zwei-Wochenfrist nachkommen. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bearbeitungsdauer

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche Meldebestätigung (amtliche Meldebestätigung).