Wohnsitz abmelden
Fachgruppe Pass- und Meldewesen
Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474
Bischofsheim
Telefon:
06144 404-123
E-Mail:
buergerservice@bischofsheim.de
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 9.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.
Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe
Sofern Sie eine Nebenwohnung abmelden möchten, nutzen Sie hierzu gerne unseren Online-Link Abmeldung einer Nebenwohnung.
Hier geht es zur Online-Terminvergabe für Ihren Besuch des Bürgerservices. Achtung: Wer seinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten ihn abzusagen!
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden (§17, (2) BMG). Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands (Inland) müssen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, innerhalb von zwei Wochen anmelden. Diese informiert dann im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie den Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern wollen, müssen Sie dies gegenüber Ihrer Meldebehörde erklären. Die Änderung (z.B. bisherige Nebenwohnung soll nun Hauptwohnung werden und die bisherige Hauptwohnung jetzt Nebenwohnung) muss bei der Meldebehörde für den Hauptwohnsitz zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde mitgeteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente aller Personen
- Reisepass (falls vorhanden)
Welche Gebühren fallen an?
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihrer Meldepflicht müssen Sie innerhalb der Zwei-Wochenfrist nachkommen. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Auszug erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Abmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche Abmeldebestätigung (amtliche Abmeldebestätigung).