Untersuchungsberechtigungsscheine
Fachgruppe Pass- und Meldewesen
Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474
Bischofsheim
Telefon:
06144 404-123
E-Mail:
buergerservice@bischofsheim.de
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 9.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.
Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe
Hier geht es zur Online-Terminvergabe für Ihren Besuch des Bürgerservices. Achtung: Wer seinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten ihn abzusagen!.
Nach dem Jugendschutzgesetz stellt der Bürgerservice zur Abrechnung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Hessen Untersuchungsberechtigungsbescheinigungen an Jugendliche unter 18 Jahren aus.
Notwendige Unterlagen:
Für die Erstuntersuchung ist ein gültiger Personalausweis oder Kinderausweis vorzulegen; für die Zweituntersuchung ist zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis vorzulegen.
Die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen ist gebührenfrei.