Kinderreisepässe
Fachgruppe Pass- und Meldewesen
Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474
Bischofsheim
Telefon:
06144 404-123
E-Mail:
buergerservice@bischofsheim.de
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 9.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.
Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe
Hier geht es zur Online-Terminvergabe für Ihren Besuch des Bürgerservices. Achtung: Wer seinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten ihn abzusagen!.
Zum 01.01.2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt sind auch keine Verlängerungen oder Aktualisierungen von Kinderreisepässen mehr möglich.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei, sofern das Kind mit dem Kinderreisepass weiterhin identifizierbar ist. Dies betrifft auch Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 für sechs Jahre ausgestellt wurden.
Ab dem 01.01.2024 können Sorgeberechtigte zwischen der Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses für Minderjährige wählen. Diese Dokumente werden für sechs Jahre ausgestellt und können genutzt werden, solange das Kind mit dem Dokument zweifelsfrei identifiziert werden kann.