Lebensbescheinigungen
Fachgruppe Pass- und Meldewesen
Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474
Bischofsheim
Telefon:
06144 404-123
E-Mail:
buergerservice@bischofsheim.de
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 9.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.
Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe
Hier geht es zur Online-Terminvergabe für Ihren Besuch des Bürgerservices. Achtung: Wer seinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten ihn abzusagen!.
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Welche Gebühren fallen an?
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig: 10,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.