Die Dienststellen der Gemeinde Bischofsheim bleiben ab Montag, 23.12. bis einschließlich Montag, 30.12.2024, geschlossen. Ab Donnerstag, 02.01.2025, sind alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung Bischofsheim zu den gewohnten Zeiten wieder erreichbar.

Beglaubigungen

Fachgruppe Pass- und Meldewesen

Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 404-240
E-Mail: buergerservice@bischofsheim.de

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 9.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.

Der Bürgerservice der Gemeinde Bischofsheim ist nach hessischen Recht befugt Beglaubigungen von Schriftstücken vorzunehmen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen Beglaubigungen von Zeugnissen, Personalausweisen und Reisepässen. Für den Beglaubigungsvorgang ist es erforderlich, die jeweiligen Unterlagen im Original vorzulegen und die erforderliche Anzahl der Kopien mitzubringen. Ausländische Originale werden durch den Bürgerservice kopiert.

  • Die Gebühr für eine Kopie beträgt 0,75 Euro.
  • Die Gebühr für die Beglaubigung einer Fotokopie bis zu 10 Seiten beträgt 6,00 Euro; für jede weitere Seite 0,60 Euro.

Beglaubigung von Personenstandsurkunden siehe Standesamt.
Das Sachgebiet „Personenstandswesen“ erstellt Abschriften für zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden.

Ortsgerichtliche (Öffentliche) Beglaubigungen siehe Ortsgericht.
Dokumente oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten erhalten Sie beim Ortsgericht oder einem Notar.

Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe

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