Beglaubigungen
Einwohner- und Meldewesen
Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474
Bischofsheim
Telefon:
06144 404-123
E-Mail:
buergerservice@bischofsheim.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr
Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.
Der Bürgerservice der Gemeinde Bischofsheim ist nach hessischen Recht befugt Beglaubigungen von Schriftstücken vorzunehmen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen Beglaubigungen von Zeugnissen, Personalausweisen und Reisepässen. Für den Beglaubigungsvorgang ist es erforderlich, die jeweiligen Unterlagen im Original vorzulegen und die erforderliche Anzahl der Kopien mitzubringen. Ausländische Originale werden durch den Bürgerservice kopiert.
- Die Gebühr für eine Kopie beträgt 0,75 Euro.
- Die Gebühr für die Beglaubigung einer Fotokopie bis zu 10 Seiten beträgt 6,00 Euro; für jede weitere Seite 0,60 Euro.
Beglaubigung von Personenstandsurkunden siehe Standesamt.
Das Sachgebiet „Personenstandswesen“ erstellt Abschriften für zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden.
Ortsgerichtliche (Öffentliche) Beglaubigungen siehe Ortsgericht.
Dokumente oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten erhalten Sie beim Ortsgericht oder einem Notar.
Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe
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