Wohnungsvermittlung
Ordnung und Soziales - Wohnungsvermittlung
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr
Ihre Ansprechpartnerinnen
Samira Fricha - s.fricha@bischofsheim.de - 06144 404-312 - Raum 20.10
Despina Papadopoulou-Thomas - D.Papadopoulou-Thomas@bischofsheim.de - 06144 404-322 - Raum 20.07
Allgemeine E-Mailadresse der Abteilung Familie, Soziales und Kultur - soziales@bischofsheim.de
Die Gemeinde Bischofsheim hat ein Vorschlagsrecht gegenüber Wohnungsbaugesellschaften bei frei werdenden Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden.
Wohnungssuchende, deren Einkommen gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigen, erfüllen die Voraussetzungen zur Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung. Die Prüfung der Wohnberechtigung und die nachfolgende Vermittlung ist die Hauptaufgabe im Bereich Wohnungswesen.
Die Gemeinde Bischofsheim prüft die Berechtigung zum Bezug öffentlich geförderter Wohnungen und stellt "Wohnungsbindungsbescheinigungen" aus. Mit diesen Bescheinigungen können sich Wohnungssuchende bei Wohnungsbaugesellschaften oder Städten und Gemeinden um öffentlich geförderte (sogenannte Sozial-) Wohnungen bewerben.
-
Antrag Wohnberechtigungsschein Dateityp: PDF - Dateigröße: 2 MB Herunterladen