Wohngeld

Fachbereich Ordnung, Sicherheit und Bürgerservice
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Für den Bürgerservice: Besuchstermine müssen unter der Telefonnummer 06144 404 -123 vereinbart werden!

Ihre Ansprechpartnerin

Samira Fricha - s.fricha@bischofsheim.de - 06144 404-312 - Raum 20.10

Allgemeine E-Mailadresse der Abteilung Familie, Soziales und Kultur - soziales@bischofsheim.de

Diese staatliche Leistung wird

  • als Wohngeld bewilligt, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind, oder
  • als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind.

Wir geben die Anträge auf Wohngeld aus, nehmen diese entgegen und leiten sie an den Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau weiter, der über die Anträge entscheidet.

Anträge auf Lastenzuschuss können sie nur direkt bei der Kreisverwaltung in Groß-Gerau erhalten, dort werden sie auch näher zu dieser Thematik beraten.

Zu weiteren Informationen, insbesondere zu den Anspruchsvoraussetzungen im einzelnen, wenden Sie sich an die Kreisverwaltung in Groß-Gerau. Bitte lassen Sie sich unter der Telefonnummer 06152 / 989-0 mit der entsprechenden Stelle verbinden.