Die Dienststellen der Gemeinde Bischofsheim bleiben ab Montag, 23.12. bis einschließlich Montag, 30.12.2024, geschlossen. Ab Donnerstag, 02.01.2025, sind alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung Bischofsheim zu den gewohnten Zeiten wieder erreichbar.

Hundesteuer

Fachgruppe Kasse
Rathaus 1
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Ihre AnsprechpartnerInnen

Bernhard Kreppel - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-531 - Raum 10.3.1

Simone Fabian - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-532 - Raum 10.3

Patricia Zaia - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-533 - Raum 10.3

Benötigte Unterlagen

Bei Anmeldung

keine bei persönlicher Anmeldung

alternativ: ausgefüllter Vordruck Hundesteueranmeldung per E-Mail oder per Post.

Bei Abmeldung

Bescheinigung des Tierarztes, Mitteilung über nachfolgenden Besitzer, Abmeldungen werden nur schriftlich (per E-Mail oder per Post) oder zur Niederschrift entgegengenommen.

Dateiname, BeschreibungGrößeTyp 
Vordruck Hundesteuerabmeldung 11 KB PDF Herunterladen
Hundesteuer Mischlingshund 66 KB PDF Herunterladen
Hundesteuer-Abmeldung 15 KB PDF Herunterladen

Kosten

keine (bei An- bzw. Abmeldung)

Hundesteuer-Sätze (jährlich)

1. Hund: 84,00 EUR
2. Hund: 114,00 EUR
3. und jeder weitere Hund: 144,00 EUR
Gefährliche Hunde: 600,00 EUR

Bitte beachten Sie auch die nachfolgende Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Bischofsheim.

  • Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Dateityp: PDF - Dateigröße: 23 KB Herunterladen