Grundsteuer

Fachgruppe Steueramt
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 - 404 530
E-Mail: steueramt@bischofsheim.de

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Ihre AnsprechpartnerInnen

Bernhard Kreppel - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-530 - Raum 10.3.1

Simone Fabian - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-530 - Raum 10.3

Patricia Zaia - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-530 - Raum 10.3

Es gibt zwei Grundsteuerarten:

Die Grundsteuer A wird für Grundstücke (ohne Gebäude) von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben.

Der Grundsteuer B unterliegen alle bebauten (hierzu zählen auch Eigentumswohnungen) und anderen unbebauten Grundstücke.

Besteuerungsgrundlage ist der Grundsteuermessbetrag, der in Hessen nach dem Flächen-Faktor-Verfahren ermittelt wird. Berechnet wird der Grundsteuermessbetrag durch das örtlich zuständige Finanzamt auf Grundlage der Grundstücksgröße bzw. der Bodenfläche, der Wohn- und Nutzungsfläche und dem Bodenrichtwert.

An die vom Finanzamt festgestellte Besteuerungsgrundlage ist die Gemeinde zwingend gebunden.

Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Gemeinde Bischofsheim in der Haushaltssatzung bzw. Hebesatzsatzung festgelegt wird.

Grundsteuer-Hebesätze

Grundsteuer A: 540 v.H. (Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft)
Grundsteuer B: 950 v.H. (bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude)