Die Dienststellen der Gemeinde Bischofsheim bleiben ab Montag, 23.12. bis einschließlich Montag, 30.12.2024, geschlossen. Ab Donnerstag, 02.01.2025, sind alle Dienststellen der Gemeindeverwaltung Bischofsheim zu den gewohnten Zeiten wieder erreichbar.

Gewerbesteuer

Fachgruppe Kasse
Rathaus 1
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Ihre AnsprechpartnerInnen

Bernhard Kreppel - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-531 - Raum 10.3.1

Simone Fabian - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-532 - Raum 10.3

Patricia Zaia - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-533 - Raum 10.3

Der Ertrag ist der nach dem Einkommens- oder Körperschaftssteuergesetz ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, nach Berücksichtigung eines möglichen Freibetrages sowie möglicher Zurechnungen bzw. Kürzungen, und der Multiplikation mit einer Steuermesszahl.

Das Ergebnis hiervon ist der Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und weist als Ergebnis die Steuerlast aus.

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt zur Zeit 420 v. H.