Unbedenklichkeitsbescheinigung

Fachgruppe Kasse
Rathaus 1
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
Öffnungszeiten der Rathäuser, ohne vorherige Terminabsprache:
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Ihre AnsprechpartnerInnen

Frau Bogon - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-520 - Raum 10.2

Herr Thamm - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-520 - Raum 10.2

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt Ihnen, dass Sie keine Steuerschulden bei der Gemeinde Bischofsheim haben, sowie keine sonstige Forderungen gegen Sie bestehen.

 

Die Bescheinigung benötigen Sie zur Vorlage beim Regierungspräsidium in Darmstadt.