Wohngeld

Ordnung und Soziales I
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre Ansprechpartnerin

Samira Assim - s.assim@bischofsheim.de - 06144 404-312 - Raum 20.10

Allgemeine E-Mailadresse der Abteilung Soziales, Familie und Kultur - soziales@bischofsheim.de

Diese staatliche Leistung wird

  • als Wohngeld bewilligt, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind, oder
  • als Lastenzuschuss, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind.

Wir geben die Anträge auf Wohngeld aus, nehmen diese entgegen und leiten sie an den Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau weiter, der über die Anträge entscheidet.

Anträge auf Lastenzuschuss können sie nur direkt bei der Kreisverwaltung in Groß-Gerau erhalten, dort werden sie auch näher zu dieser Thematik beraten.

Zu weiteren Informationen, insbesondere zu den Anspruchsvoraussetzungen im einzelnen, wenden Sie sich an die Kreisverwaltung in Groß-Gerau. Bitte lassen Sie sich unter der Telefonnummer 06152 / 989-0 mit der entsprechenden Stelle verbinden.