Telefongebührenermäßigung

Ordnung und Soziales I
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihr Ansprechpartnerin

Samira Assim - s.assim@bischofsheim.de - 06144 404-312 - Raum 20.10

Allgemeine E-Mailadresse der Abteilung Soziales, Familie und Kultur - soziales@bischofsheim.de

Telefongebührenermäßigung ist in der Regel im Zusammenhang mit einem Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung und unter den dort genannten Voraussetzungen möglich.

Der Antrag muss direkt in einem Telekomladen (z.B. Rüsselsheim, Mainz) gestellt werden. Bei der Antragstellung soll die Kopie des Antrages oder Bescheides zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vorgelegt werden.

Bei der Gemeinde Bischofsheim ist eine Antragstellung nicht möglich.

Die kostenlose Hotline der Deutschen Telekom AG (0800 3301000) steht Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.