Sondernutzungserlaubnisse

Ordnung und Soziales - Ordnung und Verkehr
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre Ansprechpartnerinnen

Ilka Kümpel - i.kuempel@bischofsheim.de - 06144 404-231 - Raum 21.2

Anke Harth - a.harth@bischofsheim.de - 06144 404-212 - Raum 21.8

Wird eine öffentliche Fläche auf Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen über den Gemeingebrauch hinaus genutzt, ist rechtzeitig vorher bei der Ordnungsverwaltung -Straßenverkehrsbehörde- die Erlaubnis einzuholen (z.B. Gerüstaufstellung, Baumateriallagerung). Die Erteilung der Erlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen des Bürgermeisters der Gemeinde Bischofsheim und wird mit Auflagen an den Nutzer erteilt. Die Auflagen und Gebühren richten sich jeweils nach Art und Umfang der Sondernutzung.