Plakatierungserlaubnisse

Ordnung und Soziales - Ordnung und Verkehr
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre Ansprechparterinnen

Anke Harth - a.harth@bischofsheim.de - 06144 404-212 - Raum 21.8

Helga Eckert - h.eckert@bischofsheim.de - 06144 404-213 - Raum 21.8

Nach den Bestimmungen der Satzung über Sondernutzungen in Bischofsheim ist das Aufstellen von Plakatständern im öffentlichen Verkehrsbereich erlaubnispflichtig. Die Erteilung der Erlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen des Bürgermeisters der Gemeinde Bischofsheim und wird mit bestimmten Auflagen erteilt.

Zum Antragsformular gelangen Sie hier.