Bewohnerparkausweise

Ordnung und Soziales - Ordnung und Verkehr
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre Ansprechpartnerinnen

Helga Eckert - h.eckert@bischofsheim.de - 06144 404-213 - Raum 21.8

Anke Harth - a.harth@bischofsheim.de - 06144 404-212 - Raum 21.8

In Bischofsheim wurden rund um den Bahnhof, in der Böckler-Siedlung sowie in der Untergasse Haltverbotszonen eingerichtet. Das heißt, dass zu bestimmten Zeiten nur mit Bewohnerausweis oder mit Parkscheibe geparkt werden darf. Die Anwohner haben die Möglichkeit bei der hiesigen Ordnungsbehörde einen grünen Parkausweis zu erwerben. Dieser berechtigt dann für ein Jahr, gegen Gebühr, in den gekennzeichneten Flächen zu parken. Besucher in der Haltverbotszone dürfen durch Auslegen einer Parkscheibe, für eine bestimmte Zeitdauer, ebenfalls parken.

Jetzt neu: Es besteht die Möglichkeit, einen Parkausweis für bis zu drei Fahrzeugen im Wechsel zu beantragen.

Notwendige Unterlagen

Vorlage eines gültigen Personalausweises und des Kfz-Scheines.

Bitte den Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises hier herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und zum Termin in das Rathaus mitbringen.

Den Antrag auf Verlängerung eines Bewohnerparkausweises hier herunterladen.