Schrottfahrzeuge, abgemeldete Kraftfahrzeuge

Ordnung und Soziales - Ordnung und Verkehr
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre AnsprechpartnerInnen

Ilka Kümpel - i.kuempel@bischofsheim.de - 06144 404-231 - Raum 21.2

Markus Denk - m.denk@bischofsheim.de - 06144 404-233 - Raum Zimmer 21.6

Es wird immer wieder festgestellt, dass nicht mehr zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehrsraum abgestellt werden. Da hier kein Versicherungsschutz besteht, kann es sich auch nicht um „Parken“ im herkömmlichen Sinne handeln, da dieser Begriff fest mit einem angemeldeten Fahrzeug gekoppelt ist. Es handelt sich letztlich um eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenverkehrsraums, die rechtlich aber nicht genehmigt werden kann. Der Fahrzeughalter muss daher nicht nur damit rechnen, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, sondern auch mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens.