Fundsachen

Ordnung und Soziales - Ordnung und Verkehr
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre Ansprechpartnerinnen

Helga Eckert - h.eckert@bischofsheim.de - 06144 404-213 - Raum 21.8

Anke Harth - a.harth@bischofsheim.de - 06144 404-212 - Raum 21.8

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Sache zunächst beim Fundamt anzuzeigen bzw. abzuliefern. Ist die Sache nicht mehr als 5,00 EUR wert, so bedarf es keiner Meldung oder Abgabe beim Fundamt. Verlorene Schlüssel werden jedoch vom Fundamt angenommen und verwahrt.

Mit dem Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes beim Fundamt erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht beim Fundamt angemeldet hat.