Auskünfte aus dem Gewerberegister

Ordnung und Soziales I
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre Ansprechpartnerinnen

Bei dem Vorliegen und Glaubhaftmachung (in schriftlicher Form) eines berechtigten bzw. eines rechtlichen Interesses an der Übermittlung von Daten aus dem Gewerberegister sowie dem schlüssigen schriftlichen Vortrag des Auskunftsbegehrenden kann beim Gewerbeamt eine Auskunft aus dem Gewerberegister beantragt werden. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung von Daten besteht nicht. Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen des Gewerbeamtes.

Die Verwaltungsgebühr für eine Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 15,00 Euro.