Brand-, Zivil und Katastrophenschutz

Ordnung und Soziales I
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihr Ansprechpartner

Matthias Perscheid - m.perscheid@bischofsheim.de - 06144- 404-222 - Raum 21.12

Das Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und des Katastrophenschutzes dient der Sicherstellung von vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen gegen Brände und Brandgefahren (Brandschutz) und gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe). Darüber hinaus wird damit die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Katastrophen (Katastrophenschutz) gewährleistet.

Der Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz sollen den Selbstschutz der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen.

Der örtliche Brandschutz und die Allgemeine Hilfe sind als Selbstverwaltungsangelegenheiten Aufgaben der Gemeinde Bischofsheim. Sie hat zur Erfüllung dieser Aufgaben eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten.

Zur Sicherstellung dieser per Gesetz zugewiesenen Pflichtaufgabe bringt die Gemeinde Bischofsheim jedes Jahr rund 250.000,00 EUR auf. Bei Investitionen in den Fahrzeugpark und bei der Bauunterhaltung des Feuerwehrgerätehauses wird dieser Wert im betreffenden Haushaltsjahr sodann um ein vielfaches überschritten. Zu erwähnen ist besonders die "man-power" der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Sie sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst unserer Gemeinde tätig.

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