Untersuchungsberechtigungsscheine
Ordnung und Soziales - Bürgerservice
Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 / 404-123
E-Mail: buergerservice@bischofsheim.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr
Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.
Ihre AnsprechpartnerInnen
Herr Becker
Frau Gahr
Frau Meiser
Frau Müller
Herr Perscheid
Frau Stroh
Herr Stroh
Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe
Hier geht es zur Online-Terminvergabe für Ihren Besuch des Bürgerservices. Achtung: Wer seinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten ihn abzusagen!.
Nach dem Jugendschutzgesetz stellt der Bürgerservice zur Abrechnung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Hessen Untersuchungsberechtigungsbescheinigungen an Jugendliche unter 18 Jahren aus.
Notwendige Unterlagen:
Für die Erstuntersuchung ist ein gültiger Personalausweis oder Kinderausweis vorzulegen; für die Zweituntersuchung ist zusätzlich eine Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis vorzulegen.
Die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen ist gebührenfrei.