Kinderreisepässe

Einwohner- und Meldewesen

Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 404-123
E-Mail: buergerservice@bischofsheim.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.

Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe

Hier geht es zur Online-Terminvergabe für Ihren Besuch des Bürgerservices. Achtung: Wer seinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten ihn abzusagen!.

Einem Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann auf Antrag des gesetzlichen Vertreters ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Beide Elternteile müssen zustimmen bzw. den Antrag unterschreiben, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Bei alleinigem Sorgerecht muß dieses entsprechend nachgewiesen werden.

Notwendige Unterlagen für Kinder bis 12 Jahren

  • Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung)
  • Aktuelles, biometrisches Passbild
  • Das Kind muss bei Antragstellung dabei sein
  • Beide Elternteile (mit gültigem Ausweisdokument);
    bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsurteil
  • 13,00 EUR bei Beantragung

Notwendige Unterlagen für eine Verlängerung des Kinderreisepasses

  • Aktuelles, biometrisches Passbild
  • Gültiger Kinderreisepass
  • Das Kind muss anwesend sein
  • Ein Elternteil (mit gültigem Ausweisdokument)
  • 6,00 EUR bei Beantragung

Beim Verlust eines Ausweises können Sie hier den Vordruck zur Verlustanzeige abrufen.

Ab dem 01. Januar 2021 haben Kinderreisepässe einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten. Die Gültigkeit der Verlängerung beträgt ebenfalls maximal zwölf Monate.