Einwohnermelderegister

Einwohner- und Meldewesen

Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 404-123
E-Mail: buergerservice@bischofsheim.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.

Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe

Hier geht es zur Online-Terminvergabe für Ihren Besuch des Bürgerservices. Achtung: Wer seinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten ihn abzusagen!.

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse schriftlich glaubhaft macht, darf ihm über einen einzelnen Einwohner eine Melderegisterauskunft erteilt werden. Melderegisterauskünfte werden aus zwei Datenbeständen erteilt: Im Datenbestand I sind alle Einwohner die derzeit in Bischofsheim gemeldet sind oder ab dem 15.09.1984 gemeldet waren gespeichert. Im Datenbestand II sind alle ehemaligen Einwohner, die vor dem 15.09.1984 gemeldet waren enthalten. Soweit ein Auskunftsersuchen nicht näher bezeichnet ist, wird die Auskunft nur aus dem aktuellen Datenbestand I erteilt.

Auskünfte können nur gegen Vorauszahlung (nur Überweisung) der Verwaltungsgebühr erteilt werden. Briefmarken werden nicht mehr als Zahlungsmittel anerkannt. Bitte denken Sie auch an den Auslagenersatz für Rückporto oder frankierten Rückumschlag.

einfache Melderegisterauskunft aus Datenbestand I 10,00 EUR
Melderegisterauskunft aus Datenbestand II (Altdatei) 27,00 EUR
Melderegisterauskunft mit Wunsch einer örtl. Ermittlung 55,00 EUR und höher