eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Einwohner- und Meldewesen

Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 404-123
E-Mail: buergerservice@bischofsheim.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Besuchstermine müssen vorher über die Online-Terminvergabe vereinbart werden.

Kontakt zum Bürgerservice mit der Online-Terminvergabe

Hier geht es zur Online-Terminvergabe für Ihren Besuch des Bürgerservices. Achtung: Wer seinen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, wird gebeten ihn abzusagen!.

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (elD-Karte) ausgestellt.

Mit dieser Funktion ist das sichere Ausweisen im Internet oder an Automaten möglich. Hierbei erfolgt die Übertragung der persönlichen Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt. Die Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe der persönlichen Geheimnummer (PIN). Diese erhält die antragstellende Person mittels eines von der Bundesdruckerei automatisiert hergestellten Briefes (sog. PIN Brief). Die Karte dient nicht als Identitätsnachweis gegenüber Behörden bei persönlicher Vorsprache. Sie enthält kein Lichtbild und keine aufgedruckte Anschrift. Deutschen Staatsangehörigen und Angehörigen von Drittstaaten steht die elD-Funktion durch den Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) zur Verfügung. Die Funktion der elD- Karte entspricht jener aus dem Personalausweis bzw. dem eAT. Um auch den übrigen Staatsangehörigen diese Möglichkeit zu eröffnen, wurde die elD-Karte eingeführt.

Die Beantragung der elD-Karte ist freiwillig. Die Gültigkeit der elD-Karte beträgt zehn Jahre.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Deutsche Staatsangehörige und Angehörige von Drittstaaten sind nicht antragsberechtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Nationalpass bzw. ID-Karte (Personalausweis)

Welche Gebühren fallen an?

  • 37,00 Euro

Rechtsgrundlage:

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (elD-Karte-Gesetz-EIDKG).

Der Karteninhaber ist verpflichtet:

  • Die elD-Karte vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist (z.B. nach einem Namenswechsel).
  • Die alte elD-Karte beim Empfang einer neuen elD-Karte abzugeben.
  • Den Verlust der elD-Karte und ihr Wiederauffinden anzuzeigen.