Fischereischeine
Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr
Ihre Ansprechpartnerin
Helga Eckert - h.eckert@bischofsheim.de - 06144 404-213 - Raum 21.8
Wer den Fischfang ausübt, muss nach hessischem Fischereirecht einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen, den Mitarbeitern der Fischereibehörden und den Fischereipächtern vorzeigen. Ein Fischereischein kann erstmals erteilt werden, wenn der Antragsteller das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und nachweist, dass er eine Fischerprüfung bestanden hat. Der Fischereischein wird für ein Kalenderjahr, fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre oder für zehn aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt.
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben.
Gebühren
Jahresfischereischein | 17,50 EUR |
Fünfjahresfischereischein | 45,00 EUR |
Zehnjahresfischereischein | 86,00 EUR |
Jugendfischereischein (für 1 Jahr) | 7,50 EUR |
Jugendfischereischein (für 5 Jahre) | 23,00 EUR |