Hundesteuer
Finanzen, Steuern und Grundstücksmanagement I
Rathaus 1
Schulstraße 13
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr
Ihre AnsprechpartnerInnen
Bernhard Kreppel - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-531 - Raum 10.3.1
Simone Fabian - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-532 - Raum 10.3
Patricia Zaia - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-533 - Raum 10.3
Benötigte Unterlagen
Bei Anmeldung
keine bei persönlicher Anmeldung
alternativ: ausgefüllter Vordruck Hundesteueranmeldung per E-Mail oder per Post.
Bei Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes, Mitteilung über nachfolgenden Besitzer, Abmeldungen werden nur schriftlich (per E-Mail oder per Post) oder zur Niederschrift entgegengenommen.
Dateiname, Beschreibung | Größe | Typ | |
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Vordruck Hundesteuerabmeldung | 11 KB | Herunterladen | |
Hundesteuer Mischlingshund | 66 KB | Herunterladen | |
Hundesteuer-Abmeldung | 15 KB | Herunterladen |
Kosten
keine (bei An- bzw. Abmeldung)
Hundesteuer-Sätze (jährlich)
1. Hund: | 84,00 EUR |
2. Hund: | 114,00 EUR |
3. und jeder weitere Hund: | 144,00 EUR |
Gefährliche Hunde: | 600,00 EUR |
Bitte beachten Sie auch die nachfolgende Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Bischofsheim.
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Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Dateityp: PDF - Dateigröße: 23 KB Herunterladen