Grundsteuer
Finanzen, Steuern und Grundstücksmanagement I
Rathaus 1
Schulstraße 13
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr
Ihre AnsprechpartnerInnen
Bernhard Kreppel - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-531 - Raum 10.3.1
Simone Fabian - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-532 - Raum 10.3
Patricia Zaia - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-533 - Raum 10.3
Die Ermittlung der Grundsteuer wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Basis für die Bemessung der Grundsteuer ist der sogenannte Einheitswert.
Dies ist ein rechnerischer Wert, der nicht dem tatsächlichen oder marktgängigen Wert eines Grundstückes entspricht. Der Einheitswert wird vom örtlich zuständigen Finanzamt nach gesetzlich festgestellten Regelwerten bestimmt und mit einer Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl trägt den unterschiedlichen Grundstücksverhältnissen (Mietwohngrundstück, Einfamilienhaus, etc.) Rechnung.
Das Ergebnis aus Einheitswert mal Steuermesszahl nennt man Messbetrag. Dieser wird im Grundsteuermessbescheid konkretisiert und die Gemeinde wendet darauf den durch die Haushaltssatzung festgestellten Hebesatz an.
Benötigte Unterlagen
Grundsteuerbescheid, Steuernummer, Kauf-, Übergabe- und Schenkungsverträge
Grundsteuer-Hebesätze
Grundsteuer A: 400 v.H. (Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft)
Grundsteuer B: 800 v.H. (bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude)