Unbedenklichkeitsbescheinigung

Finanzen, Steuern und Grundstücksmanagement I
Rathaus 1
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre AnsprechpartnerInnen

Frau Krautwurst - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-521 - Raum 10.2

Frau Bogon - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-523 - Raum 10.2

Herr Thamm - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-522 - Raum 10.2

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt Ihnen, dass Sie keine Steuerschulden bei der Gemeinde Bischofsheim haben, sowie keine sonstige Forderungen gegen Sie bestehen.

 

Die Bescheinigung benötigen Sie zur Vorlage beim Regierungspräsidium in Darmstadt.