Mahnungen
Finanzen, Steuern und Grundstücksmanagement I
Rathaus 1
Schulstraße 13
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr
Ihre AnsprechpartnerInnen
Frau Bogon - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-520 - Raum 10.2
Herr Thamm - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-520 - Raum 10.2
Auskünfte über Mahnungen
Benötigte Unterlagen
- Mahnung
- Bescheid
- Steuer-Nummer bzw. Kassenzeichen
Die Höhe der Mahngebühren sind in der Vollstreckungskostenverordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz geregelt und gliedern sich wie folgt:
bis zu | 250,00 EUR | einschließlich | 6,00 EUR |
bis zu | 500,00 EUR | einschließlich | 11,00 EUR |
bis zu | 1.000,00 EUR | einschließlich | 15,00 EUR |
bis zu | 5.000,00 EUR | einschließlich | 25,00 EUR |
bis zu | 10.000,00 EUR | einschließlich | 30,00 EUR |
bis zu | 100.000,00 EUR | einschließlich | 50,00 EUR |
bis zu | 1.000.000,00 EUR | einschließlich | 100,00 EUR |
bis zu | 10.000.000,00 EUR | einschließlich | 200,00 EUR |
über | 10.000.000,00 EUR | 300,00 EUR |
Siehe auch Stichwort: Vollstreckungsmaßnahmen