Mahnungen

Finanzen, Steuern und Grundstücksmanagement I
Rathaus 1
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre AnsprechpartnerInnen

Frau Krautwurst - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-521 - Raum 10.2

Frau Bogon - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-523 - Raum 10.2

Herr Thamm - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-522 - Raum 10.2

Auskünfte über Mahnungen

Benötigte Unterlagen

  • Mahnung
  • Bescheid
  • Steuer-Nummer bzw. Kassenzeichen

Die Höhe der Mahngebühren sind in der Vollstreckungskostenverordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz geregelt und gliedern sich wie folgt:

bis zu 250,00 EUR einschließlich 6,00 EUR
bis zu 500,00 EUR einschließlich 11,00 EUR
bis zu 1.000,00 EUR einschließlich 15,00 EUR
bis zu 5.000,00 EUR einschließlich 25,00 EUR
bis zu 10.000,00 EUR einschließlich 30,00 EUR
bis zu 100.000,00 EUR einschließlich 50,00 EUR
bis zu 1.000.000,00 EUR einschließlich 100,00 EUR
bis zu 10.000.000,00 EUR einschließlich 200,00 EUR
über 10.000.000,00 EUR 300,00 EUR

Siehe auch Stichwort: Vollstreckungsmaßnahmen