Gutschrift als Verrechnung oder zur Erstattung
Finanzen, Steuern und Grundstücksmanagement I
Rathaus 1
Schulstraße 13
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr
Ihre AnsprechpartnerInnen
Herr Thamm - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-520 - Raum 10.2
Frau Bogon - gemeindekasse@bischofsheim.de - 06144 404-520 - Raum 10.2
Ist auf Ihrem Steuerbescheid eine Gutschrift ausgewiesen? Wenn ja, so können wir Ihnen die Gutschrift nur erstatten oder mit einer anderen Forderung verrechnen, wenn Sie für den betreffenden Zeitraum auch tatsächliche Zahlungen geleistet haben.
Gutschrift zur Verrechnung
Wenn künftige Fälligkeiten oder andere offene Forderungen bei einem anderen Kassenzeichen bestehen, werden wir eine Gutschrift damit verrechnen. Sie erhalten hierzu natürlich eine Mitteilung.
Gutschrift zur Erstattung
Sollten Sie uns für die Abbuchung von dem Kassenzeichen (können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen), welches derzeit ein Guthaben aufweist, eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so brauchen Sie nichts zu veranlassen. Wenn wir keine anderslautende Nachricht von Ihnen erhalten, überweisen wir die Gutschrift innerhalb von 30 Tagen auf Ihr Abbuchungskonto.
Sollten Sie uns keine Abbuchungsgenehmigung (Einzugsermächtigung) erteilt haben, informieren Sie uns bitte auf welches Konto wird das Guthaben überweisen sollen. Füllen Sie hierzu bitte den nachfolgenden Vordruck aus und senden diesen an uns zurück.
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