Nutzungsänderungen

Bauen und Bauhof
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihr Ansprechpartner

Frank Vollmer - f.vollmer@bischofsheim.de - 06144 404-400 - Raum 20.13

In der Hessischen Bauordnung ist geregelt welche Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen baugenehmigungspflichtig sind.

Zuständige Genehmigungsbehörde für alle bauordnungsrechtlichen Belange, wie z. B. Bau- und Abbruchanträge, Anträge auf Nutzungsänderungen und Teilungsgenehmigungen, ist das Kreisbauamt Groß-Gerau.

Vorabinformationen und verfahrensbegleitende Beratungen zum Antrag auf Genehmigung können, außer bei dem zuständigen Sachbearbeiter des Kreisbauamtes, auch bei den Mitarbeitern der Bauverwaltung Bischofsheim von den Antragstellern eingeholt werden. Des weiteren können Sie die benötigten Formulare bei der Bauverwaltung erhalten.