Friedhofsgebührenordnung
Bauen und Bauhof
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474
Bischofsheim
Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen gemäß der Friedhofsordnung. Gebührenbescheide werden in der Regel unmittelbar nach Bestattung bzw. Beisetzung erstellt. Die Gebühren sind vier Wochen nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig. Sie setzen sich aus dem Ankaufs-/Wiedererwerbs- bzw. Verlängerungspreis für die jeweilige Grabstätte und den in Anspruch genommenen Friedhofs- und Bestattungsgebühren zusammen.
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Friedhofsordnung Dateityp: PDF - Dateigröße: 1 MB Herunterladen
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Gebührensatzung zur Friedhofsordnung (ab 01.01.2024) Dateityp: PDF - Dateigröße: 216 KB Herunterladen