Friedhofsgebühren

Bauen und Bauhof
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre Ansprechpartner

Elke Wilhelm - e.wilhelm@bischofsheim.de - 06144 404-421 - Raum 20.2

Fritz Sturm - f.sturm@bischofsheim.de - 06144 404-422 - Raum 20.1

Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme von Leistungen gemäß der Friedhofsordnung. Gebührenbescheide werden in der Regel unmittelbar nach Bestattung bzw. Beisetzung erstellt. Die Gebühren sind vier Wochen nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids fällig. Sie setzen sich aus dem Ankaufs-/Wiedererwerbs- bzw. Verlängerungspreis für die jeweilige Grabstätte und den in Anspruch genommenen Friedhofs- und Bestattungsgebühren zusammen.

  • Friedhofsordnung Dateityp: PDF - Dateigröße: 1 MB Herunterladen
  • Gebührensatzung zur Friedhofsordnung (ab 01.01.2024) Dateityp: PDF - Dateigröße: 216 KB Herunterladen