Alters- und Ehejubiläen

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes, am 1. November 2015, gibt es erstmals bundesweit einheitliche geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger. Es enthält eine Neuregelung bezüglich der Glückwünsche zu Alters- und Ehejubiläen.

Die Gemeinde Bischofsheim gratuliert seitdem nur noch alle fünf Jahre zum Geburtstag. Das heißt, Jubilare werden nur noch zu „runden“ Geburtstagen, beginnend mit dem 70. Geburtstag, angeschrieben. Die nächsten Gratulationen sind dann erst wieder zum 75., 80., 85. und so weiter möglich. Erst ab einem Alter von 100 Jahren ist wieder ein jährlicher Gratulationsbrief zulässig.  

Ebenfalls gratuliert wird bei der bei Goldenen, Diamantenen und Eisernen Hochzeiten.  

 

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